DIN Norm bei der Bewertung durch den Fachmann
Niemand möchte sein Geld verheizen. Und daher ist jedem Hausbesitzer an einer möglichst wirtschaftlich arbeitenden Heizungsanlage sehr gelegen. Die Bewertung des Istzustands einer Heizung wird von den Meisterbetrieben der Innung für Sanitär- und Heizungstechnik nach klar strukturierten Vorgaben entsprechend der DIN EN 15378 vorgenommen. Unter die Lupe genommen werden dabei Heizkessel, Rohre und Heizkörper bzw. Heizflächen.
Das genormte Inspektionsverfahren beim Heizungs-Check stellt sicher, dass eine objektive Bewertung erfolgt. Denn es ist im Einzelnen vorgegeben, was bewertet wird und wie schwer welche Mängel ins Gewicht fallen. Dazu werden für Makel Minuspunkte vergeben. Je höher die Minuspunkteanzahl ist, die für einen Bewertungsbereich vergeben werden muss, desto schlechter steht es um die Anlage. Da eine maximale Minuspunktezahl vorgegeben ist, erlaubt die tatsächlich festgestellte Punktezahl eine gute Interpretation des Ergebnisses.
Insgesamt können beim Heizungs-Check 100 Minuspunkte vom Fachmann vergeben werden. Eine Anlage, die diese Punktezahl erreicht, arbeitet äußerst ineffizient, verbrennt also buchstäblich Geld. Eine Anlage mit unter zehn Minuspunkten zählt zu den optimal betriebenen Heizungsanlagen. Die Punkte lassen folglich nicht nur erkennen, ob ein Handlungsbedarf besteht. Sie zeigen auch auf, wie dringlich dieser ist.
An diesen Punkten kann optimiert werden
Bewertung des Wärmeerzeugers
1. Abgasverlust
Der Abgasverlust entspricht der Energiemenge, die noch im Abgas enthalten ist und den Kessel ungenutzt verlässt. Daher sollte der Abgasverlust immer möglichst klein sein.
2. Wärmeverlust über Kesseloberfläche
Dazu wird die Kesseloberfläche mit einem Oberflächentemperaturfühler abgetastet. Je wärmer die Kesseloberfläche, desto schlechter fallen die Bewertungspunkte aus.
3. Ventilationsverluste
Hier wird der Wärmeverlust bei Stillstand des noch warmen Kessels über die Abgasanlage ermittelt.
4. Brennwertnutzung
Anhand von Typenschildern, Herstellerunterlagen etc. wird beurteilt, ob sich der Wärmeerzeuger zur Brennwertnutzung eignet.
5. Kesselüberdimensionierung
Wenn die eingestellte Kesselleistung um mehr als 50 % über der zu versorgenden Heizlast liegt, wird von einem überdimensionierten Heizkessel ausgegangen.
6. Heizkesselregelung
Auf Basis einer Sichtprüfung wird die vorgefundene Kesselregelung (z.B. ohne Regelung, raumgeführte oder außentemperaturgeführte Regeleinrichtung) beurteilt.
Bewertung der Warmwasserbereitung
7. Art der Trinkwassererwärmung
Die Trinkwassererwärmung wird mittels Sichtprüfung bewertet. Man unterscheidet zwischen der Trinkwassererwärmung durch den Heizungswärmeerzeuger und der eigenständigen Erwärmung unabhängig von der Heizung.
Bewertung der Wärme- und Warmwasserverteilung
8. Hydraulischer Abgleich
Anhand vorgegebener Kriterien wird beurteilt, ob jeder Heizkörper im Haus genau mit der Wärmemenge versorgt wird, die benötigt wird, um die gewünschte Raumtemperatur zu erreichen.
9. Heizungspumpe
Hier wird untersucht, ob die Heizungspumpe elektronisch geregelt ist und im Verhältnis zum Gebäude richtig eingestellt oder überdimensioniert ist.
10. Rohrleitungsdämmung
Die Bewertung bezieht sich vor allem auf die Leitungen im unbeheizten Bereich, z. B. im Keller oder unter dem Dach.
11. Systemtemperaturen
Die Systemtemperatur gibt die Temperaturdifferenz zwischen Vorlauf- und Rücklauf an und hat einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe der Rohrleitungsverluste sowie auf die Effizienz der Wärmeerzeugung.
Bewertung der Wärmeübergabe
12. Regeleinrichtung der Heizkörper
In diesem Schritt werden die Heizkörperthermostate auf moderne energiesparende Technik geprüft und bewertet. Bei einer Fußbodenheizung werden die Raumregler überprüft.
13. Nutzung Erneuerbarer Energien
Für die Nutzung Erneuerbarer Energien gibt es im Check einen Bonus. Wichtig: Auch wenn bereits Erneuerbare Energien eingesetzt werden, sind weitere Kombinationen denkbar.